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Unsere Fördermöglichkeiten

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Möglichkeit zur Kostenübernahme der Ausbildung durch Bildungsgutschein (AZAV-Zertifizierung):

Unsere Ausbildung ist als Bildungsmaßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV zertifiziert (Maßnahmenummer 624/59/22). Das Zentrum für interdisziplinäres Coaching ist somit zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung. (Zum Zertifikat gelangen Sie hier.)

Dadurch haben Sie als Teilnehmer*in die Möglichkeit einer Kostenübernahme bis zu 100% durch die Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter, sofern Sie die Voraussetzungen zur Förderung einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erfüllen (Bildungsgutschein, Beratungsgespräch erforderlich).

Für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden von uns aus-/weiterbilden lassen möchten:

Auch für Unternehmen gibt es die Möglichkeit, die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden fördern zu lassen. Wie Sie unserer Info-Grafik entnehmen können, werden je nach Betriebsgröße die Lehrgangskosten sowie das Bruttoarbeitsentgelt während der Ausbildung (anteilig) bezuschusst.

Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmende:

Die Höhe der möglichen Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Neben den Kosten für die Weiterbildung selbst subventioniert die Agentur für Arbeit auch einen Anteil des Arbeitsentgelts während der Qualifizierungsmaßnahme.
Fördermöglichkeiten zugeschnitten

Die wichtigsten der zu erfüllenden Kriterien (neben der AZAV-Zertifizierung) betreffen den inhaltlichen Bedarf, den Zeitpunkt der letzten bzw. der letzten durch
das Qualifizierungschancengesetz geförderten Ausbildung sowie einen Mindestumfang von 160 Stunden.

Dank der Zertifizierung nach AZAV kann die wirksame Qualitätssicherung der vom Zentrum angebotenen Aus- und Weiterbildungen sowie deren Organisation gewährleistet werden. Das Zentrum erfüllt somit alle rechtlichen Voraussetzungen zum Anbieten und Abrechnen von geförderten Arbeitsmarktdienstleistungen.

Wie erhalte ich Fördermittel?

Bei Fragen zur Beantragung können Sie sich an uns wenden. Um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren, wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit, der Ihnen weitere Information, Beratung und die einzureichenden Formulare zur Verfügung stellt. Oder Sie können direkt auf der Webseite der Agentur für Arbeit einen Sammelantrag auf Kostenerstattung für Ihre Mitarbeitenden stellen. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten für eine kostenlose Beratung finden Sie auf hier.

Erkundigen Sie sich hier oder hier nach den zahlreichen Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen von der Agentur für Arbeit sowie von anderen Stellen.

Wir freuen uns somit, auch die Partizipation für jene Individuen und Unternehmen zu ermöglichen, die sich diese Weiterbildung aus eigener Tasche (noch) nicht leisten können und somit auch sinnvoll zur gesellschaftlichen Durchlässigkeit beizutragen.

Lesen Sie zum Thema unseren aktuellen Kolumne-Beitrag: “Das Qualifizierungschancengesetz – eine hilfreiche Chance für den deutschen Mittelstand”.

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