Qualifizierungschancengesetz und Förderung von Unternehmen

Fördermöglichkeiten für Ihre Coaching-Ausbildung

Das Zentrum für interdisziplinäres Coaching durchläuft aktuell einen Zertifizierungsprozess als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung auf Grundlage der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Was bedeutet das konkret für uns und für Sie?

1. Warum hat sich das Zentrum für interdisziplinäres Coaching auf den Weg gemacht, den Status der Zertifizierung als Träger zu erlangen und unsere Aus-/Weiterbildungen als Maßnahmen zertifizieren zu lassen?

> Das Zentrum gewinnt dadurch an Vertrauen, Reputation und Sichtbarkeit als zertifizierte Bildungseinrichtung.
> Die wirksame Sicherung der Qualität der vom Zentrum angebotenen Aus- und Weiterbildungen sowie deren Organisation ist gewährleistet.
> Zudem erfüllt das Zentrum somit die rechtlichen Voraussetzungen zum Anbieten und Abrechnen von geförderten Arbeitsmarktdienstleistungen.

2. Was bringt diese Zertifizierung – unter welchen Voraussetzungen- den Teilnehmer*innen und Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen von uns aus-/weiterbilden lassen wollen? Wie kommen Unternehmen in den Genuss dieser Möglichkeiten?

> Für Teilnehmer*innen, die Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben, werden die Weiterbildungskosten vollständig übernommen. Den Anspruch auf diese Komplettförderung erhalten Sie nach einer persönlichen Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Weiter Infos hierzu finden Sie auf https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

> Auch für Unternehmen gibt es die Möglichkeit, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter fördern zu lassen. Wie Sie in unserer Info-Grafik sehen können, werden je nach Betriebsgröße Lehrgangskosten so wie das Gehalt während der Ausbildung teilweise bezuschusst.

Um von diesen Fördermöglichkeiten zu profitieren, wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service), der Ihnen weitere Information, Beratung und die einzureichenden Formulare zur Verfügung stellt. Oder Sie können direkt auf der Webseite der Agentur für Arbeit einen Sammelantrag auf Kostenerstattung für Ihre Mitarbeitenden stellen. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten für eine kostenlose Beratung finden Sie auf: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Update am 22.06.2023

Unsere Ausbildung ist als Bildungsmaßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV zertifiziert. Das Zentrum für interdisziplinäres Coaching selbst ist ebenfalls AZAV-zertifizierter nach dem Recht der Arbeitsförderung. Lesen Sie mehr in unserem Kolumnebeitrag vom 14. April 2022.

Dadurch haben Sie als Teilnehmer*in die Möglichkeit einer Kostenübernahme bis zu 100% durch die Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter, sofern Sie die Voraussetzungen zur Förderung einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erfüllen (Bildungsgutschein, vorheriges Beratungsgespräch erforderlich).

Die Bundesagentur für Arbeit hat unsere von der fachkundigen Stelle zugelassene (zertifizierte) Weiterbildungsmaßnahme unter der Maßnahmenummer 624/88/23 (gültig bis 27.05.2025) erfasst. Diese Maßnahmenummer benötigt die für Sie zuständige Agentur für Arbeit bei Beantragung einer Förderung.

2 Kommentare zu „Fördermöglichkeiten für Ihre Coaching-Ausbildung“

  1. Pingback: Leistungsfähig und zuverlässig – Zentrum für interdisziplinäres Coaching erlangt Zulassung als Bildungsträger - Zentrum für interdisziplinäres Coaching

  2. Pingback: Die Rolle als Coach – eine von vier Dimensionen exzellenter Führung

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert