Das Qualifizierungschancengesetz – eine hilfreiche Chance für den deutschen Mittelstand 

Qualifizierungschancengesetz und Förderung von Unternehmen
Qualifizierungschancengesetz und Förderung von Unternehmen

Dieser Artikel wurde von Daniel Jahn und Thomy Roecklin verfasst.

Daniel Jahn ist Senior Berater für Managementsysteme und Experte für Zertifizierungen. Für die Pfeil Concepts GmbH führt er Unternehmen erfolgreich zu Zertifizierungen wie der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
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Thomy Roecklin ist Geschäftsführer bei Distart learn. Distart learn ist ein Bildungsträger im Bereich Social Media Marketing und Social Media Management in Leipzig, der durch sein virtuelles Angebot Menschen aus ganz Deutschland schult.
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Wir danken den Autoren, die beide geschätzte Kooperationspartner des Zentrums für interdisziplinäres Coaching sind, für ihren informativen Beitrag:

Veränderte Anforderungen für Arbeitnehmer*innen

Die Arbeitswelt ist nicht erst durch Digitalisierung, Automatisierung oder Home Office im Wandel. Eine zunehmende Anzahl an Tätigkeitsfeldern und Berufen kann schon jetzt, teilweise oder vollständig durch Software, KI/AI oder Automatisierungstechnologien ersetzt werden. Parallel entstehen neue Aufgaben- und Berufsfelder, die insbesondere technisches Verständnis und Fähigkeiten im Umgang mit Informationstechnologien voraussetzen. Zusätzlich steigt der Bedarf an persönliche Kompetenzen wie zum Beispiel agile Formen der Zusammenarbeit, notwendige digitale Methodenkompetenzen oder Führungskompetenzen stetig.

Für Arbeitnehmer*innen ist die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung wichtiger als je zuvor. Ausbildung oder Studium allein reichen heute in der Regel nicht mehr aus um den zunehmend komplexeren und dynamischeren Entwicklungen und Anforderungen an NewWork zu folgen. Unabhängig vom Ausbildungsniveau müssen Fachkenntnisse und persönlichen Fähigkeiten in immer kürzeren Abständen angepasst und weiterentwickelt werden. Das Zusammenspiel aus persönlicher und fachlicher Weiterbildung – und damit der Weiterentwicklung – ist demnach ein Schlüssel, um die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmer*innen zu erhalten. Dies betrifft nicht nur einzelne Branchen wie Einzelhandel oder Industrie, sondern ist vielmehr unabhängig vom Tätigkeitsschwerpunkt von Mitarbeiter*innen zu sehen.

Geförderte Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter*innen

Das „Qualifizierungschancengesetz“ ist eine gesetzliche Regelung, die die Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen fördert, Unternehmen und Arbeitgeber*innen bei der Finanzierung unterstützt und damit auf eben jene Herausforderungen aktueller und künftiger Arbeitsfelder vorbereiten soll. Zusammen mit dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ („Arbeit-von-morgen-Gesetz“), soll es die Mitarbeiterentwicklung und Mitarbeiterbindung fördern.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten Weiterbildung ermöglichen, wenn diese zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation oder zur Anpassung an veränderte Arbeitsbedingungen notwendig ist. Diese Weiterbildungen können in Form von Lehrgängen, Seminaren oder Kursen erfolgen. Sie decken damit zum einen den Fachkräftebedarf und sichern zudem den Erhalt des Arbeitsplatzes für Arbeitnehmer*innen.

Weiterbildungen, die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes durchgeführt werden können, sollen dazu beitragen, dass Teilnehmer*innen über einen aktuellen Wissenstand in Technologien, Methoden und Kompetenzen verfügen und im Unternehmen einbringen.

Voraussetzungen und Förderhöhen

Zur Inanspruchnahme einer Förderung auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Im Rahmen der Weiterbildung müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Es darf sich nicht um Weiterbildungen handeln, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Für die Teilnehmer*innen der Weiterbildung gilt: Der Erwerb eines Berufsabschlusses, für den mindestens zwei Jahre in der Regelausbildung festgelegt ist, muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Die Weiterbildung darf nicht vom Betrieb selbst durchgeführt werden. Sie muss außerhalb des Betriebes von einem nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassenen Träger durchgeführt werden. Auch die Weiterbildung selbst muss nach AZAV zertifiziert sein. (Hier geht es zu den entsprechenden Zertifizierungen des Zentrums für interdisziplinäres Coaching und der Coaching-Ausbildung.)
  • Der Umfang der Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden betragen.
  • Die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz für die jeweilige Mitarbeiter*in gefördert wurde, muss mindestens vier Jahre zurückliegen.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet Möglichkeiten und Vorteile sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Unternehmen. Arbeitgeber*innen können sich die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter*innen vom Staat fördern lassen. Das entlastet sie zum einen finanziell und zum anderen profitieren sie davon, dass sie besser ausgebildete Mitarbeiter haben. Je nach Betriebsgröße können Unternehmen bis zu 100 Prozent Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten erhalten (siehe Grafik unten). Auch Lohnkosten werden erstattet, wenn Arbeitnehmer*innen für die jeweilige Weiterbildung freigestellt werden.

So erhalten…

  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten von der Bundesagentur Lohnfortzahlungskosten von bis zu 75 Prozent sowie 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet.

  • Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter*innen werden mit bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst.

  • Unternehmen mit 250 bis 2.500 Angestellten bekommen bis zu 25 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet.

  • Konzerne ab einer Betriebsgröße 2.500 Mitarbeiter*innen und mehr bekommen bis zu 15 Prozent der Kosten erstattet. Die Zuschüsse können auf bis zu 20 Prozent steigen, wenn eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung besteht.

Grafik Foerderung

Bildquelle: Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. abgerufen unter https://www.biwe.de/qualifizierungschancengesetz am 01.02.2023.

Weiterbildungsangebot des Zentrums für Interdisziplinäres Coaching

Die systemisch-interdisziplinäre Coaching-Ausbildung an unserem Zentrum bietet eine solche (Weiter-)Qualifizierung. Sie ist AVAZ-zertifiziert und kann somit entsprechend des Qualifizierungschancengesetz gefördert werden (alle Infos hier).

Unser Fokus liegt auf der Kompetenzentwicklung der Teilnehmenden, der persönlichen Weiterentwicklung und Professionalisierung als Coach. In einer autonomieunterstützenden Lernumgebung erwerben sie Fähigkeiten, welche in Personal und Business Coaching wirksam zum Einsatz kommen. Dabei sichern die Teilnehmenden nicht nur ihre eigene Zukunft in der modernen Arbeitswelt sondern unterstützen in ihrer späteren Coach-Rolle auch anderen dabei ihre Potentiale zu entfalten und Unternehmen dabei agil in ihrer (Personal-) Führung zu werden, so dass sie sich ständig an den sich wandelnden Arbeitsmarkt anpassen können.

Weitere Informationen zu unserem Weiterbildungsangebot finden Sie hier. Oder melden Sie sich direkt für einen unserer kostenlosen Info-Abende zur Coaching-Ausbildung mit Start im Juni 2023 an. Hier können Sie mich, das Zentrum sowie Inhalte und didaktisches Konzept der Ausbildung besser kennenlernen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, all Ihre Fragen direkt die Ausbildungsleitung, Prof. Dr. Monika Zimmermann, zu richten.

Wie wird eine geförderte Weiterbildung beantragt?

Arbeitnehmer*innen haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Da die Weiterbildung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes von zwei Seiten gefördert wird, muss sie auch bei diesen beiden Parteien beantragt werden. Arbeitnehmer*innen oder deren Personalverantwortliche stellen einen Antrag sowohl beim zuständigen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit als auch beim Arbeitgeber.

Einen Rechtsanspruch darauf, dass eine Weiterbildung durch die BA gefördert wird, besteht jedoch nicht.

Bei Fragen zur Beantragung können Sie sich an uns wenden. Um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren, wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit, der Ihnen weitere Information, Beratung und die einzureichenden Formulare zur Verfügung stellt. Oder Sie können direkt auf der Webseite der Agentur für Arbeit einen Sammelantrag auf Kostenerstattung für Ihre Mitarbeitenden stellen. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten für eine kostenlose Beratung finden Sie auf hier.

Erkundigen Sie sich hier oder hier nach den zahlreichen Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen von der Agentur für Arbeit sowie von anderen Stellen.

Wir freuen uns somit, auch die Partizipation für jene Individuen und Unternehmen zu ermöglichen, die sich diese Weiterbildung aus eigener Tasche (noch) nicht leisten können und somit auch sinnvoll zur gesellschaftlichen Durchlässigkeit beizutragen.