Kommen Sie nach Heidelberg und machen Sie Urlaub. Nein, nicht wie Tausende anderer Touristen und Besucher unserer schönen Stadt. Nehmen Sie sich BILDUNGSURLAUB! 🤩
Eines vorweg: Wir sind nicht ins Lager der Reiseveranstalter gewechselt. Nach wie vor bieten wir eine wissenschaftlich fundierte, interdisziplinäre (unfassbar gute) Coaching-Ausbildung an. Und weil wir das auf hohem Niveau machen, ist das Zentrum für interdisziplinäres Coaching jetzt eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg.
Die Fakten: Beinahe alle Bundesländer (nicht Bayern und Sachsen) haben Regelungen erlassen, die es Beschäftigten ermöglichen, über den regulären Erholungsurlaub hinaus von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn sie sich fortbilden wollen. In Baden-Württemberg nennt sich das Bildungszeit, anderenorts sind Begriffe wie Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub oder Arbeitnehmerweiterbildung gebräuchlich.
Bedeutet im Klartext: An bis zu 5 Tagen im Kalenderjahr können sich Beschäftigte (verringerter Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung) von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Unter Fortzahlung von Lohn und Gehalt. Die Kosten der Weiterbildung trägt der/die Beschäftigte in der Regel selbst.
Zu den länderspezifischen Besonderheiten (abgesehen von Bayern und Sachsen) gehört, dass entweder der Weiterbildungsanbieter und/oder die Weiterbildungsmaßnahme im jeweiligen Bundesland anerkannt sein müssen. Das haben wir nun im Land Baden-Württemberg erreicht, für weitere Bundesländer wird das noch kommen.
In Baden-Württemberg kann die Bildungszeit unter anderem für die berufliche Weiterbildung genutzt werden. Eine solche Weiterbildung soll der Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von berufsbezogenen Kenntnissen, Fertigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten oder Fähigkeiten dienen.
Das ist ein weit gefasster Themenbereich. Es genügt ein auch nur mittelbarer Bezug zum ausgeübten Beruf, also beispielsweise eine Maßnahme zur Gesundheitsprävention oder Entwicklung von Führungsqualitäten. Unsere wissenschaftlich fundierte, interdisziplinäre (unfassbar gute) Coaching-Ausbildung kann ebenfalls hierzu gehören. Die gesetzlichen Regelungen lassen einen großen Spielraum zugunsten auch fachfremder Themen.
Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Bildungszeit ist das zwölfmonatige Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber. Im Zweifel einfach mal in den eigenen Arbeitsvertrag schauen.
Der Arbeitgeber kann in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen einen Antrag auf Bildungszeit auch ablehnen. Gründe sind:
- dringende betriebliche Belange,
- wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde,
- wenn am 1. Januar eines Jahres insgesamt weniger als zehn Personen beim Arbeitgeber beschäftigt sind.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet über Anträge der Beschäftigten unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags. Im Falle einer Ablehnung bedarf es der Darlegung der Gründe. Das Verfahren zur Inanspruchnahme der Bildungszeit ist in § 7 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ausführlich geregelt.
Schließlich muss acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme dem/der Arbeitgeber*in ein Teilnahmenachweis vorgelegt werden. Auf Wunsch stellen wir diesen Nachweis kostenfrei aus.
Detaillierte Informationen hat das für ganz Baden-Württemberg zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe zusammengetragen in einem Merkblatt für Beschäftigte und Arbeitgeber sowie im Merkblatt Bildungsmaßnahmen – Nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
✨Und so haben wir nicht nur eine (unfassbar gute) Coaching-Ausbildung, für einen Teil der einjährigen Ausbildung gibt’s nun auch noch bezahlten Urlaub vom Arbeitgeber.
Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass – unserer AZAV-Zertifizierung sei Dank – es dafür eine finanzielle Kompensation geben kann für den Arbeitgeber. Denn die Agentur für Arbeit übernimmt eventuell einen Zuschuss zu den Lohnkosten für die Dauer der Coaching-Ausbildung. Unfassbar gut, oder?
Ach ja, haben wir schon erwähnt, dass auch die Kosten unserer Coaching-Ausbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden können? Wie das geht, erklären wir auf unserer Website: Unsere Fördermöglichkeiten.
Im Weiterbildungsportal des Landes Baden-Württemberg ist unsere Anerkennung nach dem Bildungszeitgesetz offiziell hinterlegt.
Haben Beschäftigte außerhalb Baden-Württembergs auch die Chance, Bildungsurlaub für unsere Coaching-Ausbildung zu erhalten?
Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (wie auch die Regelungen in anderen Bundesländern) regelt einen Anspruch zugunsten von Beschäftigten. Wenn nicht Ausschlussgründe oder sonstige Ausnahmen vorliegen, besteht somit ein Recht, die Freistellung von dem/der Arbeitgeber*in zu verlangen. Daher werden wir sukzessive auch in anderen Bundesländern die Anerkennung betreiben.
Gleichzeitig bleibt es Arbeitgeber*innen unbenommen, den Beschäftigten im Unternehmen freiwillig eine zusätzliche Auszeit zum Zwecke der Weiterbildung zu gewähren. Wer es mit der Förderung seiner Beschäftigten ernst nimmt, wem Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit wirklich wichtig ist und gemeinsam mit seinen Beschäftigten das Unternehmen fit für die Zukunft machen will, braucht kein Gesetz. Zumal – siehe oben – auch eine freiwillig gewährte Bildungszeit durch einen Lohnkostenzuschuss kompensiert werden kann. Gute Nachrichten also auch für die Bayern und Sachsen, die wir sehr gerne in unserer (unfassbar guten) Coaching-Ausbildung begrüßen.
Da wir während der Ausbildung auf dem Philosophenweg wandeln, den Neckar und das Schloss sehen, ein grandioses Tagungshotel haben mit einem leckeren Angebot an Speisen und Getränken und unsere (unfassbar gute) Coaching-Ausbildung ohnehin viel Freude bereitet, wird Bildungszeit bei uns zum Genuss!
Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen zur Bildungszeit, der AZAV-Förderung und vor allem zu unserer (auch das muss mal gesagt werden 😁) unfassbar guten Coaching-Ausbildung haben. Bestens geeignet dafür sind unsere Info-Abende.
Update am 10. August ´24
Heute kam der Bescheid über die Anerkennung als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) an:
“Hiermit bestätigen wir, dass der Bildungseinrichtung
Prof. Dr. Monika Zimmermann
Zentrum für interdisziplinäres Coaching
mit Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 02.08.2024 die Eigenschaft als anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg verliehen wurde.”
Das Zentrum und unsere interdisziplinäre Coaching-Ausbildung sind in der Weiterbildungsdatenbank Baden-Württemberg nun mit diesem Zusatz versehen. Auf in den Bildungsurlaub!
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„Dieses Buch stellt Coaching in seiner heutigen Vielfalt vor, die sich aus den unterschiedlichen Wurzeln in diversen Disziplinen und Grundorientierungen ergibt. Die übergreifende Leitidee des Wachstums verbindet wirtschaftliche mit menschlicher Entwicklung.
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Prof. Dr. Jürgen Kriz, Universität Osnabrück